Dein Berufskraftfahrer Forum 15. März 2010, 04:15:17 *
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Änderung der Straßenverkehrsordnung
 „Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht  über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.“

 § 18 Abs. 11 Straßenverkehrsordnung
Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld in Höhe von € 80,-- geahndet werden.

Diese Vorschrift tritt am 1. September 2009 in Kraft.
 
 
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