
In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa zehn Prozent der Pkw-Reifen und ca. 50 Prozent der Lkw-Reifen runderneuert. Im Interesse des Umweltschutzes und einer besseren Rohstoffverwertung ist künftig eine Zunahme runderneuerter Reifen bei Fahrzeugen zu erwarten und erwünscht. Einflüsse relevanter Karkassenparameter auf die Verkehrssicherheit wurden im Rahmen einer Untersuchung ermittelt, deren Ergebnisse in der Reihe "Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen" veröffentlicht wurden.
Problem
Von den alljährlich anfallenden 700.000 bis 800.000 Tonnen Altreifen werden knapp 20% runderneuert. In der Mehrzahl handelt es sich um Lkw-Reifen, bei denen eine mehrfache Runderneuerung ohne Alterseinschränkung der Karkasse erlaubt ist. Für Pkw-Reifen ist zur Zeit nur eine einmalige Runderneuerung von Reifen bis zur Geschwindigkeitsklasse V (= 240 km/h) mit einem Karkassenalter von bis zu 8 Jahren erlaubt. Bei einem Durchstoßschaden bei Reifen bis zur Geschwindigkeitsklasse V erfolgt eine Rückstufung um eine Klasse in die Geschwindigkeitsklasse H (= 210 km/h).
Um Gefahren und Unfälle durch mangelhafte Qualität zu vermeiden und die hohen deutschen Standards EU-weit zu halten, müssen umfassende und systematische Untersuchungen an runderneuerten Pkw- und Lkw-Reifen erfolgen. Im Einzelnen ging es in der vorliegenden Untersuchung darum, zu klären, bis zu welchem Karkassenalter man Reifen sicher runderneuern kann, ob das Flicken von Durchstoßschäden unter Sicherheitsgesichtspunkten toleriert werden kann und ob runderneuerte Reifen im Hochgeschwindigkeitsbereich geschwindigkeitsklassenmäßig heruntergestuft werden sollten.
Untersuchungsmethode
Im Rahmen der Untersuchung wurde die Verkehrssicherheit von 89 runderneuerten Pkw-Reifen und 105 runderneuerten Lkw-Reifen ermittelt. Die Ausgangskarkassen stammten von verschiedenen Herstellern und waren unterschiedlich alt. Das Alter der Pkw-Karkassen wurde mit 4 Jahre ohne Vorschaden, 6 Jahre ohne Vorschaden, 8 Jahre ohne Vorschaden und 8 Jahre mit repariertem Vorschaden festgelegt. Bei den Reifen mit Vorschäden handelte es sich um reparierte Durchstoßschäden des Laufstreifens. Die Reifen wurden in Schnelllauftests unter standardisierten Versuchsbedingungen im Prüfstand Fahrzeug/Fahrbahn der BASt geprüft. Reifen, die dieser Prüfung Stand hielten, wurden anschließend einer Sonderprüfung mit abgesenktem Reifenfülldruck und längerer Maximalgeschwindigkeitsdauer unterzogen, um die Einflüsse der Karkassenmarke, des Karkassenalters und der Vorschäden bei runderneuerten Reifen festzustellen. Die Lkw-Reifen wurden in Dauerlauftests beim TÜV Automotive geprüft.
Ergebnisse und Folgerungen
Für runderneuerte Pkw-Reifen zeigte sich, dass
- die Qualität der Ausgangskarkasse entscheidend ist für die Ausfallsicherheit von runderneuerten Reifen,
- die Anzahl von Ausfällen mit dem Alter der Karkasse steigt,
- im Vergleich mit unbeschädigten Ausgangskarkassen die Anzahl der Ausfälle bei Reifen mit reparierten Durchstoßschäden höher ist,
- eine Abstufung der Geschwindigkeitskategorie nach der Runderneuerung um eine Klasse einen positiven Effekt auf die Ausfallsicherheit hat,
- eine Runderneuerung für Reifen der Geschwindigkeitsklasse H (= 210 km/h) nur für sehr junge Karkassen und nur für Reifen ohne reparierte Vorschäden möglich ist.
Dies ist in der ECE-Regelung 108 zu berücksichtigen.
Für runderneuerte Lkw-Reifen konnte anhand der Testergebnisse (Anteil der Ausfälle gegenüber Vergleichsgruppe) zusammenfassend festgestellt werden, dass
- eine Altersbegrenzung für rund-erneuerte Reifen festgelegt werden sollte,
- eine fachgerechte Reparatur eines Durchstoßschadens toleriert werden kann,
- keine Aussage zu Qualitätsunterschieden zwischen Kalt- und Warm-Runderneuerung erfolgen kann.
Durch die ECE-Regelung 109 zur Schaffung einheitlicher Bedingungen für die Produktion runderneuerter Lkw-Reifen werden präzise Vorgaben zur Runderneuerungswürdigkeit von Karkassen getroffen. Sie berücksichtigen jedoch nur den Karkassenzustand, dagegen nicht das Karkassenalter.
Es wird eine Modifikation der ECE-Regelung empfohlen, die beinhaltet, dass das Alter von zur Runderneuerung eingesetzten Lkw-Karkassen begrenzt wird.
Infos zum Bericht
Verkehrssicherheit runderneuerter Reifen
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft F 29, 1999Autoren des Berichts:
Klaus-Peter Glaeser, Bundesanstalt für Straßenwesen
Thomas Aubel, TÜV Automotive GmbH, München