Viel Zuspruch für das Sorgentelefon der Autobahnpolizei Münster
Die im Juni 2002, bundesweit erstmalig gestartete Aktion an der A1, das Sorgentelefon für Lkw-Fahrer findet guten Zuspruch.
Der Initiator, Polizeihauptkommissar Rainer Bernickel , von der Autobahnpolizei Münster kann über eine rege Beteiligung berichten. Fast 900 Fahrer/innen, Halter und Disponenten haben sich seit der Einrichtung hilfesuchend an den Verkehrssicherheitsberater gewandt.
Fahrer/innen aus dem ganzen Bundesgebiet wenden sich mit ihren Sorgen und Problemen an Bernickel.
Die Anfragen mit der Bitte um Hilfe gehen von persönlichen Problemen, bis hin zu Schwierigkeiten mit verkehrt oder mangelhaft disponierten Arbeitsaufträgen und Fragen quer durch die Straßenverkehrs -und Zulassungsordnung. Selbstverständlich werden alle Telefonanrufe anonym behandelt.
Beispiele von Anfragen:
1. Eine Fahrerin aus Sachsen bekommt von dem Disponenten nur die „schlechten“
Touren zugeteilt und fühlt sich dadurch gemobbt. Beschwert sie sich, wird ihr eine Kündigung angeboten.
2. Fahrer aus Göttingen will wissen ob er dazu verpflichtet werden kann zusätzlich Be-
und Entladearbeiten während der Ruhezeit wahrzunehmen.
Was ist wenn es bei diesen Arbeiten zu einem Unfall kommt ????
3. Busunternehmer fragt an, ob es zukünftig geplant ist, bei Kontrollen durch die Polizei,
KOM auf ihr zulässiges Gesamtgewicht durch wiegen zu überprüfen?
4. Kraftverkehrsmeister einer Münchener Spedition will wissen wer verantwortlich ist
für eine falsche Beladung eines Lkw. Gewichte wurden eingehalten aber die Ladung falsch verteilt
( einseitig)
5. Fahrer aus Sindelfingen will wissen ob er seinen Führerschein befristet abgeben muss
wenn er einen Verkehrsunfall wegen Übermüdung
( Sekundenschlaf ) verursacht.
6. Fahrerin aus Osnabrück fährt nur Nachtfahrten. Ihr Fahrzeug wird tagsüber beladen
und das Fahrzeug danach verplombt. Dadurch kann sie die Ladung nicht auf Sicherheit kontrollieren.
Ist das erlaubt ?
7. Wenn ich mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ( z.GG. 18 t ) am Sonntag fahre,
ist das erlaubt und brauche ich eine Vignette bei Autobahnfahrten im Ausland ??
8. Mein Disponent gibt mir alle Fahraufträge so gestaffelt, das ich gar nicht in der Lage bin die
gesetzlichen Bestimmungen der Lenk-und Ruhezeiten einzuhalten. Wie kann
ich mich vor Anzeigen schützen und was passiert mir wenn ich durch Übermüdung einen
Verkehrsunfall verursache??
Festzustellen bleibt, die Polizei gibt keine Rechtsauskünfte sondern lediglich Tipps und Ratschläge, die den Anfragenden Wege aufzeichnen zur kompetenten Hilfe.
Jeder Anrufer erhält die vom Verkehrssicherheitsberater Bernickel, bei Beginn dieser Aktion zugesagte umfassende Antwort. Der Verfasser dieses Berichtes und Initiator dieser bundesweiten Aktion möchte sich an dieser Stelle für das ihm entgegengebrachte Vertrauen bedanken und fordert alle Fahrer/innen dazu auf, mehr Gebrauch von diesem Unterstützungsangebot zu machen.
Die Verkehrssicherheitsberatung der Autobahnpolizei Münster ist zu erreichen:
Autobahnpolizei Münster
Verkehrssicherheitsberatung
PHK Rainer Bernickel
Sorgentelefon: (0251) 7988-1416
Email: vsb@muenster-ap.polizei.nrw.de









