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Sicher durch den Winter und frei von gefährlichen „Dachlasten“
Geschrieben von olli am Sonntag, 24. September 2006
Winterzeit
Eine Vorbereitung des Fahrzeugs auf die Winterzeit sollte nicht erst dann stattfinden, wenn die ersten Schneeflocken fallen oder wenn die Scheiben des Fahrzeugs vor Fahrtantritt enteist werden müssen. Eine ungenügende Vorbereitung auf winterliche Straßen- und Witterungsverhältnisse kann unter Umständen zu Unfällen führen, die neben Sachschäden auch Personenschäden mit tragischen Auswirkungen zur Folge haben. Die für den winterlichen Betrieb bei Schnee, tiefen Temperaturen und Eisglätte geeignete Fahrzeugbereifung und Zusatzausrüstung, wie z. B. Schneeketten, ist für Pkw und Lkw ein wichtiger Punkt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit während dieser Jahreszeit. Ausreichende Profiltiefe der Reifen erhöht die Fahrstabilität, gewährleistet kürzere Bremswege, und das Fahrzeug lässt sich deutlich besser lenken. Winterreifen sollten laut Empfehlung der Hersteller nicht weniger als 4 Millimeter Profiltiefe aufweisen.
Winterzeit
Eine Vorbereitung des Fahrzeugs auf die Winterzeit sollte nicht erst dann stattfinden, wenn die ersten Schneeflocken fallen oder wenn die Scheiben des Fahrzeugs vor Fahrtantritt enteist werden müssen. Eine ungenügende Vorbereitung auf winterliche Straßen- und Witterungsverhältnisse kann unter Umständen zu Unfällen führen, die neben Sachschäden auch Personenschäden mit tragischen Auswirkungen zur Folge haben. Die für den winterlichen Betrieb bei Schnee, tiefen Temperaturen und Eisglätte geeignete Fahrzeugbereifung und Zusatzausrüstung, wie z. B. Schneeketten, ist für Pkw und Lkw ein wichtiger Punkt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit während dieser Jahreszeit. Ausreichende Profiltiefe der Reifen erhöht die Fahrstabilität, gewährleistet kürzere Bremswege, und das Fahrzeug lässt sich deutlich besser lenken. Winterreifen sollten laut Empfehlung der Hersteller nicht weniger als 4 Millimeter Profiltiefe aufweisen.
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Verhaltenstipps bei Fahrten im Winterhalbjahr
Gute Sicht bedeutet sicher ankommen!
Vor Fahrtantritt ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug vollständig frei von Eis und Schnee ist. Neben der völligen Sichtfreiheit von Seitenscheiben, Heck- und Frontschreibe ist insbesondere auf eine gründliche Entfernung von Eis und Schneeresten sowie von Schmutz auf allen lichttechnischen Einrichtungen zu achten. Durch diese Maßnahmen erhöhen Sie ihre eigene Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer und gewährleisten für sich ein besseres Ausleuchten der Fahrbahn bei schlechten Sichtverhältnissen, insbesondere während der früh einsetzenden Dämmerungsphasen und der längeren Dunkelphase im Winter.
Für den Winterbetrieb wird empfohlen, Hilfsmittel zur Reinigung vereister Scheiben (z. B. Spray, Eiskratzer) und gegebenenfalls Schneeketten, Anfahrhilfen, Besen, Schaufel und Streugut mitzuführen. Schneeketten können zumindest bei winterlichen Extremsituationen einen hohen Sicherheitsgewinn darstellen. In besonderen Fällen kann das Anlegen von Schneeketten sogar vorgeschrieben sein.
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Entsprechende Straßenstreckenabschnitte sind durch das nachfolgende Verkehrsvorschriftenzeichen gekennzeichnet:
- Schneeketten müssen rechtzeitig aufgelegt werden, nicht erst dann, wenn das Fahrzeug an steiler, unübersichtlicher Stecke liegen bleibt!
- Kontrollieren Sie frühzeitig das Kühlwasser und die Scheiben-reinigerflüssigkeit auf deren Wintertauglichkeit.
- Falls erforderlich, kontrollieren Sie je nach Druckluftbremsanlage die Druckluftanlage auf Wintertauglichkeit.
- Vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob die Fahrzeugbatterie noch für winterliche Einsatzzwecke geeignet ist.
- Vermeiden Sie unnötigen Zeitdruck, indem sie längere Fahrzeiten einplanen. So ersparen Sie sich eine spätere riskante und unvorsichtige Fahrweise.
- Vorausschauendes Fahren ist über das gesamte Jahr angesagt. Es bedeutet gleichzeitig Schutz vor Schweren Verkehrsunfällen und dient der Erhaltung Ihrer eigenen Gesundheit.
- Partnerschaftlicher Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern erhöht die Verkehrssicherheit und beugt Unfällen vor! Im Straßenverkehr Vorrecht zu haben, bedeutet nicht, dies auch mit „Gewalt“ durchsetzen zu müssen.
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Eis und Schnee auf dem Fahrzeugdach –
nicht nur ein Problem bei schweren Lkw!
Unbemerkte Eis- und Schneeansammlungen auf Fahrzeugdächern entstehen leichter, als man denkt.
Typische Beispiele sind:
Zu Beginn einer Fahrtunterbrechung regnet es noch, doch im Laufe der Fahrpause, insbesondere über Nacht, führt ein Wetterumschlag zu plötzlichen Minusgraden, womöglich verbunden mit einsetzendem Schneefall.
Ein Fahrzeug, das in der winterlichen Witterung an einem freien, nicht überdachten Platz abgestellt wurde, wird zur Weiterfahrt übernommen. Während der Fahrt führt Schneefall zu größeren Schnee-ansammlungen auf dem Fahrzeugdach, welche sich durch Beschleunigungs- oder Bremsprozesse nach vorne, hinten oder in Kurvenfahrten zur Seite „verselbstständigen“ können.
Was tun?
Während beim Pkw das Erkennen und Beseitigen von Schnee und Eis auf dem Fahrzeug kein Problem darstellt, ist dies beim Lkw mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden.Zum Erkennen von Schnee- und Eisschichten, besonders wenn diese geringe Dicken aufweisen, ist es im Rahmen der Abfahrtskontrolle für den Fahrer unabdingbar, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass sich keine Fremdgegenstände auf dem Aufbau und dem Dach des Führerhauses befinden. Entfernt der Fahrer Schnee, Eisteile oder sonstige Fremdgegenstände nicht von seinem Fahrzeug, so haftet er im Falle eines dadurch verursachten Unfalls. Auf keinen Fall die Fahrt ohne vorheriges Inspizieren des Fahrzeugdaches und ggf. Entfernen von gefährlichen Einfache, praxisgerechte Lösungen sind schwierig und hinsichtlich ihrer Wirkung begrenzt. Machbar ist folgendes:
Falls möglich, einen überdachten Parkplatz nutzen.
Bei der Verwendung einer Leiter zum Besteigen des Fahrzeugaufbaus ist nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft zu verfahren. Einer der häufigsten Unfallursachen ist das Wegrutschen der Leiter, vor allem dann, wenn diese zu kurz und der Boden zu glatt ist. Anlegeleitern sind erfahrungsgemäß ausreichend lang, wenn zum Erreichen der höchsten Arbeitsposition die obersten vier Sprossen nicht bestiegen werden müssen.
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BG-Vorschrift:
Stellen Sie Anlegeleitern im richtigen Anstellwinkel (ca.65° bis 75°) auf, und sichern Sie diese in geeigneter Weise (z. B. mittels Gurt) gegen Umkippen bzw. Wegrutschen. Springen Sie nie vom Fahrzeug! Das Auf- und Absteigen über Reifen, Felgen oder Radnaben ist gefährlich und daher verboten. Benutzen Sie am Fahrzeug vorhandene Aufstiege und Haltegriffe.
Bei Planenaufbauten kann eine weitere Methode angewandt werden:
Falls möglich, auf die Ladefläche des Fahrzeugs steigen und anschließend von innen mit z. B. Stecklatten, einem Besenstiel oder sonstigem Hilfsgerät gegen die Abdeckplane des Aufbaus drücken. Dabei darauf achten, dass durch die herabfallenden Teile niemand gefährdet wird. Durch anschließende Sichtprüfung sicherstellen, dass das Dach frei von gefährlichen Dachlasten ist. Benutzung eines vorschriftenkonformen Gerüstes, welches an das Fahrzeug herangeschoben werden kann oder an welches das Fahrzeug herangefahren werden kann, um gefährliche Dachlasten zu erkennen. Verwendung von Hilfsmitteln
(z. B.Roof-Safety-Air-Bags – RSAB), um präventiv die Bildung von Eis und Schnee auf Planen zu verhindern. Gegenseitige Hilfestellungen zum Erkennen von gefährlichen Dachlasten. Die im Rahmen einer Bremsprobe durchgeführte Kontrolle über das Vorhandensein von Fremdgegenständen auf dem Fahrzeug ist kritisch zu betrachten.
Es lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob sich wirklich Eis oder andere Gegenstände auf dem Fahrzeugaufbau befinden. Auf jeden Fall muss darauf geachtet werden, dass durch diese Art der Kontrolle keine Personen gefährdet oder Gegenstände beschädigt werden können.
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Konkret:
Verliert ein Fahrzeug – egal ob Pkw, Lkw oder Anhänger – während der Fahrt Schneereste oder Eisstücke, so liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor. Nach § 23 Abs. 1 StVO ist der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wird dabei jemand behindert oder geschädigt, kommt § 1 Abs. 2 StVO zusätzlich zum Tragen, und das Strafmaß verschärft sich. Werden Personen verletzt oder sogar getötet, ermittelt zusätzlich die Staatsanwaltschaft nach § 229 (fahrlässige Körperverletzung) bzw. § 222 (fahrlässige Tötung) des Strafgesetzbuches. Eine Halterverantwortlichkeit kann nach § 31 und § 69a StVZO gegeben sein. Grundvoraussetzung hierzu ist, dass der Halter von dem Zustand des Fahrzeugs Kenntnis haben muss und das Fahrzeug sich in seinem Zugriffsbereich befinden muss. Die Halterverantwortlichkeit greift demnach nicht, wenn der Fahrer mit seinem Kraftfahrzeug unterwegs ist.
Der Unternehmer ist nach den berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften (UVVen und BetrSichV) zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit verpflichtet, seine Fahrer zu unterweisen. Hierzu gehört auch das Thema „Entfernen von gefährlichen Dachlasten“.
Helfen Sie mit. Anregungen und weitergehende Hilfestellungen zum Thema sind erwünscht!
Erstellt durch:
Rainer Bernickel
Dr. Andres BGL
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Sicher durch den Winter und frei von gefährlichen „Dachlasten“
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.
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