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Lenk- und Ruhezeiten im Überblick
Geschrieben von The Crow am Sonntag, 08. Oktober 2006
Alles zum Thema Strassenverkehr Aus gegebenen Anlass möchte ich hier einmal einen Überblick der Deutschen Lenk- und Ruhezeiten geben. Um eine Vernünftige Basis zu schaffen werde ich mit den Verordnungen und deren Zuständigkeiten beginnen. Darauf aufbauend werden die einzelnen Begriffe definiert und letztlich die aktuellen und zukünftigen Rechtsgrundlagen aufgezeigt.
Arbeitszeitgesetz: Wie der Name schon sagt werden hier die Arbeitszeiten, sowie deren Ausnahmen für in Deutschland tätige Arbeitnehmer geregelt. VO (EWG) 3820/85: Regelt unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrten innerhalb der EU. VO (EWG) 3821/85: Regelt technische Vorschriften wie zum Beispiel EG Kontrollgerät. Fahrpersonalverordnung: Ist die Deutsche Umsetzung der EU Verordnungen in nationales Recht sowie kleinere Änderungen (z.B Verkürzung der Fahrtunterbrechung für Linienbusse mit einer Linienlänge nicht mehr als 50 Km auf 30 Min.) VO (EU) 561/2006: Löst die 3820/85 und 3821/85 zum 11.04.2007 ab. Ist seit Mai diesen Jahres teilweise in Kraft ( z.B. Mitführungspflicht Diagrammscheiben 15 + laufende Woche) Für Fahrten die ausserhalb der EU stattfinden liegt das AETR zu Grunde, welches nicht viel von der 561/2006 abweicht und von mir nicht näher behandelt wird. **********************************************************************************************
Begriffsbestimmungen
Lenkzeit:
Alle Zeiten die hinter dem Lenkrad stattfinden ausser längeres Stehen im Stau oder an der Grenze ( dieses sind sonstige Arbeitszeiten , da der Arbeitsplatz nicht verlassen werden kann!)
Tageslenkzeit
Liegt zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder einer tgl. und einer wöchentlichen Ruhezeit und ist nicht an einen Kalendertag gebunden.
Wochenlenkzeit
ergibt sich daraus das nach 6 Tageslenkzeiten eine Wochenruhezeit einzulegen ist und innerhalb dieser max. 56 std. Lenkzeit möglich sind.
Lenkzeitunterbrechung
Eine Lenkzeitunterbrechung sind alle die einem Fahrer mind. 15 Min. die Möglichkeit geben sich zu entspannen. Also keine Wartezeiten an der Rampe oder Ähnliches!!!! ( Wird meist Pause genannt)
sonstige Arbeitszeiten
Alle Arbeiten die nicht direkt mit dem Führen des KFZ zu tun haben, z.B Be- Entladung, Wartezeiten beim Kunden, Papiere holen usw.
Ruhezeit
Tägliche und wöchentliche Ruhezeit: Ist jeder ununterbrochene Zeitraum der mind. 1 Stunde umfasst. und bei der ein Fahrer seine Zeit frei Verfügen kann, also das Fahrzeug auch verlassen kann usw.Bei zwei Fahrerbesatzung kann der Fahrer, der Pause macht, das Fahrzeug nicht verlassen und somit keine Ruhezeit einlegen! ( Wird meist große Pause oder Nachtruhe genannt) *****************************************************************************************************
Tabelle der gültigen Lenk- und Ruhezeiten
hier nur für Fahrzeuge über 3,5 tonnen ohne Kraftomnibusse!
Tageslenkzeit höchstens:
9 Std. 2X die Woche 10 Std.
Durchschnittliche Wochenlenkzeit:
45 Std
Lenkzeit auf eine Doppelwoche:
max. 90 Std.
Fahrtunterbrechung nach höchstens:
4,5 Std
Fahrtunterbrechung für mind.:
45 Minuten, Aufteilbar auf max 3 Blöcke. Ein Block mind. 15 min. Ausnahme bei ständig unterbrochener Lenkzeit ( Müllfahrer usw) dann nach 6 Std. mind 30-45 min.
Tägliche Ruhezeit mind.:
11 Std 3 mal die Woche auf 9 Std. verkürzbar.
Wöchentliche Ruhezeit min.:
45 Std. am Heimatort des Fahrers oder Fahrzeugs auf 36 STD verkürzbar. An anderen Orten auf 24 verkürzbar und Ausgleich erforderlich!
Arbeitszeit für beschäftigte Fahrer ( keine Selbständigen):
durchschnittlich 8 Std. max 10 Std.
Wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich:
48 Std. max. 60 Std.
ACHTUNG ab 11.04.2007 tritt die 561/2006 in Kraft damit ändern sich einige Zeiten die ich hier aber noch bekannt geben werde!
Alle Zeiten und Definitionen sind so in den VO (EWG) 3820/85 und in der Fahrpersonal VO nachzulesen. Bei Interesse einfach VO Nummern in der I.net Suche eingeben und man hat sie sogleich.

Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


gerhard * schreibt am 29.04.2007 22:37:
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