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Sommerferienfahrverbot für LKW und Anhänger 2008
Geschrieben von olli am Donnerstag, 26. Juni 2008
aktuelle News Sommerferienfahrverbot für LKW und Anhänger

Gilt vom 1. Juli - 31. August 2008
Samstagsfahrverbot für LKW über 7,5 t zGG sowie Lastwagen mit Anhängern

Wie jedes Jahr wird das Transportgewerbe in den Sommermonaten mit zusätzlichen Fahrverboten belastet. Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot wird in der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 31. August 2008 an allen Samstagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter LKW auf vielen Autobahnen und zwei Bundesstraßen nicht verkehren...
Sommerferienfahrverbot für LKW und Anhänger

Gilt vom 1. Juli - 31. August 2008
Samstagsfahrverbot für LKW über 7,5 t zGG sowie Lastwagen mit Anhängern

Wie jedes Jahr wird das Transportgewerbe in den Sommermonaten mit zusätzlichen Fahrverboten belastet. Zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot wird in der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 31. August 2008 an allen Samstagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter LKW auf vielen Autobahnen und zwei Bundesstraßen nicht verkehren. Die Verbotsstrecken sind in der Ferienreiseverordnung detailliert aufgeführt. Die Liste der Verbotsstrecken, eine Übersichtskarte und die Ferienreiseverordnung findest Du beim Bundesverkehrsministerium oder unter diesem Artikel
Das Verbot gilt nicht für:
•    kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen  Entladebahnhof bis zum Empfänger,
•    kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
•    Beförderungen von
a.    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b.    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c.    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d.    leicht verderblichem Obst und Gemüse, und den mit diesen Beförderungen im Zusammenhang stehenden Leerfahrten.



A 1

von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck

A 2

von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen

A 3

von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg

A 4/E 40

von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen

A 5

von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg

A 6

von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd

A 7

von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen

A 8

von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-West und
von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall

A 9/E 51

Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing

A 10

Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und
der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder

A 45

von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck

A 61

von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim

A 81

von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen

A 92

von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und
von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding

A 93

von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart

A 99

von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West,
Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried

A 215

von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal

A 831

von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart

A 980

von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen

A 995

von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd

B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96

B 96/E 251 Neubrandenburger Ring bis Berlin

Gegenüber dem Jahr 2007 sind nachfolgend aufgeführte Änderungen eingetreten:

Autobahn A 1 (Kölner Ring): Erweiterung des Lkw-Fahrverbots bis zum Autobahnkreuz Köln-West;
Autobahnen A 4 und A 13: Im Raum Dresden wurde das Lkw-Fahrverbot aufgehoben;
Autobahn A 7: Im Freistaat Bayern wurde das Lkw-Fahrverbot über die Anschlussstelle Oberthulba hinaus bis zum Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck aufgehoben;
Bundesstraße B 96: In Mecklenburg-Vorpommern wurde das Lkw-Fahrverbot zwischen Neddemin und dem Neubrandenburger Ring aufgehoben.

Sommerferienfahrverbot für LKW und Anhänger 2008

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